Das Inhaltsverzeichnis ist die erste nummerierte Seite Ihrer Arbeit (= Seite 1). Es umfasst alle Bestandteile der Arbeit mit Ausnahme des Titelblattes, des Inhaltsverzeichnisses und der Eigenständigkeitserklärung. Abstract, Abbildungs-, Diagramm-, Tabellen- und Abkürzungsverzeichnis werden, falls vorhanden, aufgeführt, aber nicht mit einer Kapitelnummer versehen. Die Überschriften der übrigen Kapitel und Unterkapitel werden nach dem System 1, 1.1, 1.1.1 usw. nummeriert. Jeder Gliederungspunkt bedarf jedoch eines gleichberechtigten zweiten, das heisst, wenn 1.1 eingeführt wird, muss auch ein Punkt 1.2 folgen. Das Kapitel mit der Nummer 1 ist die Einleitung.
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Geändert am: Mi, 22 Aug, 2018 um 12:01 NACHMITTAGS
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